Es is nicht richtig Personen von dem Ort, an dem sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befindet, zu entfernen. Man darf nicht vergessen, dass es neben positivem Recht auch ethisch-moralische Aspekte gibt die bei so einer Entscheidung zu berücksichtigen sind. Neben dem Interesse der Republik Österreich an Rechtssicherheit sind auch die persönlichen Interessen der Familie zu berücksichtigen. In diesem Fall ist es klar, dass die Interessen der Familie überwiegen. Das Kind ist hier aufgewachsen und kennt nur die österreichischen Gegebenheiten. Sie aufgrund von herzlos penibelster Rechtsanwendung aus ihrer Heimat in die Fremde abzuschieben ist einfach ungerecht.
Lukas Dziedzic
1190 Wien