Im Fall der Familie Hasani sind alle Voraussetzungen für eine Niederlassungsbewilligung gegeben. Ich frage mich immer wieder, welcher Willkür die Menschen, die ohnehin Schweres mitgemacht haben da ausgesetzt sind.
A2 Prüfungen sind gemacht, Arbeitsplätze warten auf die Eltern, Kinder sind z. Teil hier geboren, auf jeden Fall aber aufgewachsen und in den Kindergarten und die Schule gegangen.
Somit die Frage an alle Entscheidungsträger in der BH Rohrbach:" Welche Voraussetzungen sollten noch gegeben sein, um eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten?"
bzw. andersrum gefragt:"Wie könnten Sie eine Abschiebung einer derart hier verwurzelten Familie rechtfertigen?
Elisabeth Pumberger, 4142 Hofkirchen i. M.