Ich kann fast alle schon vorliegenden Unterstützungserklärungen voll unterschreiben!
Wenn die Dauer eines Asylverfahrens einmal - bei Weitem überlange - 7 Jahre beträgt, dann hat der Staat diesbezüglich klar versagt und kann und soll das nicht zu Lasten der Asylwerber gehen.
Wenn wie hier die betr. Familie darüber hinaus - nach 7 langen Jahren - im Herkunftsland offenbar entwurzelt bzw. hier offenbar bestens integriert ist und die Kinder (weitaus überwiegend) hier aufgewachsen sind, dann spricht aus meiner Sicht alles gegen eine Abschiebung!
Mag. Franz Hörschläger